Registrierung im Marktstammdatenregister

Die Liberalisierung der Energiewirtschaft und die Energiewende erfordern eine umfassende, einheitliche und zuverlässige Datengrundlage. Insbesondere im Strommarkt ist die Erzeugungslandschaft durch eine sehr große Zahl von kleinen und kleinsten Anlagen gekennzeichnet. Die Zahl der Stromerzeuger hat längst die Million überschritten. Wer für den Netzausbau zuständig ist, für Versorgungssicherheit sorgen muss, oder die Energiewende weiterentwickeln will, benötigt verlässliche Daten.

Der Gesetzgeber hat 2014 damit begonnen ein neues Register einzuführen und die Bundesnetzagentur mit seiner Einrichtung und seinem Betrieb beauftragt: Das Marktstammdatenregister (MaStR). Die Bundesnetzagentur stellt das MaStR als behördliches Register für den Strom- und Gasmarkt auf der Basis von § 111e und § 111f EnWG sowie der Verordnung über die Registrierung energiewirtschaftlicher Daten (MaStRV) zur Verfügung. Das MaStR ist – unter Wahrung der gebotenen Vertraulichkeit – öffentlich zugänglich und kann von jedermann genutzt werden. Die Registrierung ist für alle Strom- und Gas-Erzeugungsanlagen verpflichtend, die unmittelbar oder mittelbar an ein Strom- bzw. Gasnetz angeschlossen sind oder werden sollen. Eine Mindestgröße ist nicht vorgesehen. Verbrauchsanlagen sind nur zu registrieren, wenn sie an ein Hoch- oder Höchstspannungsnetz oder an ein Fernleitungsnetz angeschlossen sind. Dazu gehören in aller Regel für die Stromerzeugung z.B. Solar- und Windenergieanlagen, Wasserkraft- und Biomasseanlagen, sowie Stromspeicher. Bei den Gaserzeugungsanlagen sind das die klassischen Erdgasquellen, Biomethan- und Power-to-Gas-Anlagen. Eine detailliertere Zusammenfassung der wichtigsten Inhalte zur Registrierung im Marktstammdatenregister finden Sie auf unserem Whitepaper hier in der Anlage Ziele und Konzepte des Marktstammdatenregisters oder über diesen Link direkt auf den Seiten der Bundesnetzagentur www.marktstammdatenregister.de/MaStRHilfe/subpages/welcheAnlagen.html Wichtige Fristen die für die Registrierung finden Sie ebenfalls dort www.marktstammdatenregister.de/MaStRHilfe/subpages/fristen.html