Neue Förderrichtlinie des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle BAFA

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie reagiert auf die verfehlten Energieziele mit einer Initiative. Anstatt wie bisher die Fördergegenstände auf verschiedene Programme mit unterschiedlichen Voraussetzungen aufzuteilen, startete am 1. Januar 2019 ein einfacheres Modell: das Investitionsprogramm "Energieeffizienz und Prozesswärme aus Erneuerbaren Energien in der Wirtschaft – Zuschuss und Kredit".

Die neue Ausrichtung schafft für die Unternehmen Klarheit zu der Frage, welche finanzielle Unterstützung es für Investitionen in energieeffiziente Prozesse gibt und erleichtert so die Investitionsentscheidung. Die Bundesregierung strebt damit eine Reduzierung des Energieverbrauchs um 50% bis 2050 im Vergleich zu 2008 an. Der Fokus liegt auf der Verringerung des Energieverbrauchs durch Energieeffizienz. Die Steigerung der Stromerzeugung durch erneuerbare Energien ist ebenfalls Teil des Plans. Die neue Förderung richtet sich an Unternehmen aller Branchen und Größen, Stadtwerke und Energiedienstleister. Sie ist bewusst technologieoffen gestaltet, um den Unternehmen die größtmögliche Freiheit bei der Umsetzung einer für sie passenden Lösung zu geben. Die unterschiedlichen Finanzierungsbedürfnisse von Unternehmen werden durch die Möglichkeit berücksichtigt, Förderung wahlweise als direkten Zuschuss beim BAFA oder als Teilschulderlass (zinsgünstiger Kredit mit Tilgungszuschuss) bei der KfW zu beantragen. Die maximale Förderung beträgt 10 Mio. Euro pro Antragsteller oder Projekt. Die vier Fördermodule auf einen Blick: • Modul 1: Querschnittstechnologien (Pumpen, Motoren, Lüfter usw.) für schnelle Effizienzsteigerungen bei einer Wiederherstellungsrate von bis zu 40% der beihilfefähigen Investitionskosten • Modul 2: Erneuerbare Energien mit 55% der förderfähigen Investitionskosten • Modul 3: Mess- und Regeltechnik sowie Energiemanagement-Software zur Unterstützung der Digitalisierung mit einer Finanzierungsrate von bis zu 40% der beihilfefähigen Investitionskosten • Modul 4: Technologiefreundliche Investitionsförderung, Strom- oder Wärmeeffizienz von bis zu 40% der beihilfefähigen Investitionskosten " (Quelle: BAFA) Weitere Informationen finden Sie unter dem folgenden Link: Energieeffizienz in der Wirtschaft -Neue Förderrichtlinie startet am 01.01.2019